13.2.2015
von Rechtsanwalt Gerhard Raab
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, mein Bruder und ich haben das Erbe ausgeschlagen, sind aber mit einer Vorsorgevollmacht sowie einer Bankvollmacht über den Tod hinaus Bevollmächtigte unserer verstorbenen Mutter. Wir haben als Bevollmächtigte die Mietwohnung gekündigt, diese Kündigung wurde inzwischen vom Vermieter angenommen, der telefonisch vorab zusätzlich darüber infomiert wurde, dass wir das Erbe ausgeschlagen haben. ... Oder laufen wir dadurch in die Gefahr, dass später jemand unsere Erbausschlagung in Zweifel zieht, weil wir uns weiter um die "Abwicklung" der Angelegenheiten unserer Mutter gekümmert haben?