von Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer
Nun hat uns ein Bekannter darauf gebracht, dass meine Mutter ggf. das Erbe ausschlagen könnte, mit dem Ziel, dass das Erbe nicht in ihren Besitz übergeht, sondern in den ihrer Kinder, damit das Geld nicht im direkten Zugriff eines Sozialamtes oder ähnlicher Institutionen ist, falls meine Mutter noch zeitnah zum Tode ihrer Schwester aufgrund ihrer Demenz in einem Pflegeheim untergebracht werden müsste. Hierbei habe ich heute morgen festgestellt, dass es für das Ausschlagen des Erbes eine Frist von 6 Wochen gibt. ... b) Könnte unsere Mutter das Erbe überhaupt ausschlagen, obwohl das Erbe aus Vermögen besteht und nicht aus Schulden?