29.6.2010
von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Da der Sohn, 29 Jahre, der Einzige der 3 Kinder ist, der sich um seine Eltern kümmert, haben die Eltern ihm angeboten, die Eigentumswohnung zu verkaufen und mit in den Alterswohnsitz in Form einer eigenen Wohneinheit zu ziehen. Die Eltern möchten aber, dass das neue Haus dem Sohn, 29 Jahre, allein gehört und dieser auch nach Ableben der Eltern in diesem neuen Haus weiterleben kann, da der Sohn ein zusätzliches Darlehen von ca. 120.000 € aufnehmen muss um den Neubau zu finanzieren (neben dem Verkauf der beiden bestehenden Immobilien). ... Ist es besser, vor Verkauf des alten Hauses sich dieses von den Eltern noch schenken zu lassen und von diesem dann das neue Haus allein zu kaufen (mit einem Wohnrecht für die Eltern)?