24.3.2009
von Rechtsanwalt Michael Böhler
Hallo, zwei hoffentlich einfache Fragen: 1) Wenn jemand einen Testament macht und sich erst "Jahre später" ein weiterer Erbberechtigter meldet, wieweit/-lange könnte er/sie dann die Herausgabe bereits "geerbter" Dinge von den Erben verlangen, wenn er/sie einen Pflichtteilsanspruch gehabt hätte? ... (c andere Aufteilung)..., wobei man als Erblasser aber nur will, dass auch den Erben nur (Abschnitt a) im "Normalfall" bekannt wird?