16.4.2008
von Rechtsanwältin Gabriele Haeske
Es wurde ferner im Erbvertrag festgelegt, dass beim Ableben meines Bruders grundsätzlich seine Abkömmlinge das Erbe antreten und nicht meine Kinder. ... Nunmehr ist auch meine Mutter gestorben und ich habe erst einmal einen Teil der Beerdigungskosten aus der Auszahlung der Lebensversicherung bestritten. Für mich erhebt sich nun die Frage, muss mein Neffe, der ausdrücklich als Ersatzerbe von meinen Eltern aufgeführt wurde, genau wie mein Bruder wenn er noch leben würde, für die Beerdigungskosten ganz aufkommen, zumal er das geerbte Anwesen inzwischen recht gut veräußert hat.