11.1.2023
| 52,00 €
von Rechtsanwalt Andreas Krueckemeyer
Am 20.12.22 wurden die Erben über den Todesfall von mir als Bevollmächtigter informiert. Meine Fragen sind: 1) Falls die Erben die Erbschaft ausschlagen wollen, innerhalb welcher Frist sie dies tun können? ... 4) Da das Gericht keine Kenntnis davon hat, dass die Erben des Verstorbenen im Ausland wohnen, muss oder kann ich, als Bevollmächtigter des Verstorbenen, zur Wahrung der Frist, dem Gericht mitteilen, dass die Erben im Ausland wohnen, dass dort Krieg herrscht und daher abgewartet werden muss oder müssen weder ich noch Erben was tun ?