von Rechtsanwalt Sascha Steidel
Meine Mutter möchte das Erbe wegen der Überschuldung nicht antreten. Wie sieht (abgesehen von vielleicht moralischen Überlegungen) die rechtliche Lage für meine Mutter oder ggf. auch mich als ihr Sohn aus bzgl. folgender Fragen: a) Pflicht sich um die Beerdigung zu kümmern b) Pflicht die Beerdigung zu zahlen c) Pflicht für Schulden oder ausstehende Mieten aufzukommen, wenn das Erbe von meiner Mutter ausgeschlagen wird. d) Pflicht bzgl. der Wohnungsräumung oder des Verkaufs des alten Autos, für dessen Reparatur wohl die 6000 Euro Schulden gemacht worden waren. e) Zeitspanne, in der meine Mutter das Erbe ausschlagen muss, obwohl sie noch nicht von Amts wegen angeschrieben wurde. ... Schlägt sie in dieser Frist das Erbe nicht aus, so erbt sie automatisch.