27.1.2023
| 48,00 €
von Rechtsanwalt Christian Lenz
In diesem Vertrag steht: Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass diese Verfügung der Beteiligten zu2.) auf ihr späteres Erbe in Bezug auf die Beteiligte zu 1.) anzurechnen ist. ... Meine Frage: Da die Anrechnung auf das spätere Erbe im Übertragungsvertrag (Teilweise Schuldübernahme/Schenkung) fest gehalten wurde, erlischt auch diese Absprache nach 10 Jahren und hätte mein Enkelsohn dann wieder einen Erbanspruch oder Pflichtteilsanspruch? ... Wenn ich jetzt ein Testament mache und meine zweite Tochter als Alleinerbin einsetze, hat mein Enkel eventuell dann noch Anspruch?