31.8.2018
von Rechtsanwalt Gerhard Raab
Da wir davon ausgehen, dass Schulden vorhanden sind, haben meine Mutter und meine Tante heute vor dem Amtsgericht Potsdam die Erbausschlagung bekannt gegeben, da wir informiert wurden, dass dies innerhalb von 6 Wochen nach Tod geschehen muss. Meine Befürchtung ist nun, dass ich ebenfalls innerhalb dieser Frist das Erbe ausschlagen muss, da ich und meine 3 Geschwister ja die nächsten in der Erbfolge sind. Meine Fragen sind nun welche Frist für mich gilt, muss ich vorher vom Amtsgericht angeschrieben werden?