von Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
-frist das erbe ausschlagen, meine frage: habe im vorfeld als die entscheidung der erbausschlagung noch nicht feststand ,seine verträge gekündigt, mietswohnung, Hausrat, telekom, krankenkasse ...und da ich schon seit seinen lebzeiten mit meiner unterschrift bei seinem personalkonto bei der deutschen bundesbank zeichnungsberechtigt bin , habe ich eine ausstehende Arztrechnung beglichen, wird mir dies jetzt als erbanerkennung ausgelegt und eine erbausschlagung beim Nachlassgericht nicht gültig bzw. bin ich jetzt erbe und kann es nicht mehr ausschlagen?