4.2.2020
von Rechtsanwalt Jürgen Vasel
Sehr geehrte Damen und Herren, Mein Oma ist verstorben und soll eine Sozialbestattung erhalten,Mein Vater (der Sohn) hat einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten beim Amt gestellt, da ich weiß das er sehr wenig von seinem Gehalt über hat nach den ganzen laufenden Abzügen, kann er die Bestattung ja nicht bezahlen und das Erbe schlägt er ja aus. Dann komm jetzt nach Erbfolge wohl ich (Enkelin,Erbe wird ausgeschlagen). Wenn ich jetzt auch diesen Antrag stelle beim Amt,muss ich ja auch Kontoauszüge von 3 Monaten mit einreichen,jetzt habe ich auf dem Konto noch mein lang gespartes für das erste Auto, kann das Amt mir das pfänden oder sagen das ich davon die Bestattung zahlen muss?