25.10.2012
von Rechtsanwalt Lars Winkler
Sehr geehrter Damen und Herren, im Januar ist mein Mann gestorben und ich habe wie selbstverständlich die Beerdigung bezahlt. Nun habe ich am 16.4.2012 fristgerecht das Erbe ausgeschlagen, so dass jetzt der Sohn meines Mannes Alleinerbe und Testamentsvollstrecker ist. Im Testament meines Mannes steht ausdrücklich wörtlich: "Der Testmentsvollstrecker hat zusätzlich die Verpflichtung, die Kosten der Beerdigung zu tragen."