24.1.2008
Die Fälligkeit der Darlehnsrückzahlung sollte dann der Eintritt des Erbfalls sein, um somit die Möglichkeit der Verrechnung im Rahmen der Erbauseinandersetzung zu ermöglichen. ... Er versicherte mir, dass aber auf jeden Fall der Grundbetrag spätestens nach seinem Ableben mir als gleichberechtigten testamentarischen Erben dann im Rahmen der Erbauseinandersetzung anteilig zugerechnet wird. ... Mittlerweile jedoch, da dazu anscheinend nichts schriftliches hinterlegt wurde, hat sie mir mitteilen lassen, dass es kein Ausgleich in dieser Sache gibt. ... noch weitere Details zur Abwicklung des Nachlasses: - keine gesetzliche Erbfolge, sondern testamentarische Erbfolge (Testament von 1975) ... also mein Stiefbruder (Adoptivsohn) wurde auf den Pflichteil gesetzt und meiner Stiefmutter wurde ein Vermächtnis ausgestellt. - ansonsten meine Schwester und ich als gleichberechtigte Erben im Testament. - bzgl. des maßgeblichen Betrages wurde leider kein Nachtrag im Testament vorgenommen und wohl auch nichts weiteres schriftlich ausgestellt (lt. meiner Schwester) Das einzige was mir dazu vorliegt, ist der Beleg der Auszahlung an meine Schwester.