22.12.2007
von Rechtsanwältin Nina Marx
Bisher war es doch bei Pflichtteil so, dass man Geld erhaten hat und die Erben, so sie keines hatten, die Häuser verkaufen mussten, um jemanden auszuzahlen. ... Meine Grißmutter und deren Sippshaft macht auf mich gelinde gesagt einen zwielichtigen Eindruck, was wenn das ganze Geld weg ist, ich nix bekomme, da das Geld im Ausland ist oder sonst wo oder meine Oma es an fremde Leute verschenkt etc und ich dann auf die riesigen Anwaltskosten sitzen bleibe ? Jeder Anwalt will sicher einen Vorschuss haben, aufgrund Schätzungen, wieviel Vermögen da ist, wenn dann nix da ist, muss ich den Anwalt zahlen, dass Erbe wäre aber weg !