Ich verlangte daher 2005 ein Zwischenzeugnis, das mir mein Abteilungsleiter auch aushändigte, jedoch eher als Leistungsbeurteilung, als formlosen Ausdruck (ohne den Begriff "Zwischenzeugnis"!) ... Da das Endzeugnis in 4 Beurteilungskriterien Abwertungen um eine Note gegenüber dem Zwischenzeugnis enthielt, legte ich Widerspruch ein. ... Kann ich nun vor Gericht einklagen, dass die formlose Beurteilung von 2005 als offiziell gültiges und formal einwandfreies, brauchbares Dokument mir ausgehändigt wird?