von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Nach Ablauf der Probezeit beruft sich der Vertrag auf $622BGB bzgl. der Kündigungsfristen. Anm.: Wie ich im Nachhinein feststellen musste, war der Arbeitsvertrag auf den 05.02.2009 rückdatiert. 2 Tage später, am 25.06.2009 kündigte mir mein Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen "innerhalb der vereinbarten Probezeit, innerhalb der 2-Wochen-Frist zum 09.07.2009 und stellte mich bis zu diesem Datum von der Arbeit frei. ... - Falls nicht, bis wann muss ich klagen und welche Art der Klage einreichen und was könnte mir eine Klage vor dem Arbeitsgericht bringen, die Kündigungsfrist im ersten Jahr nach der Probezeit beträgt "nur" 4 Wochen, lt. $622BGB?