von Rechtsanwalt Carsten Neumann
Guten Tag, ggf. werde ich mein aktuelles Arbeitsverhältnis kündigen und frage mich nun, welche Kündigungsfrist bei mir aktuell ist. Dies ist der Sachverhalt: •Eintritt in die Firma ab 2011 •Aufhebungsvertrag 2013 da Wechsel zu einer Tochterfirma/neu gegründeten Partnerfirma oIm Aufhebungsvertrag steht, dass der Urlaubsanspruch mit rübergenommen wird oAber auch: „Der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrags keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei bestehen" •Neuer Arbeitsvertrag 2013 enthält folgenden Satz: Für die Berechnung der Betriebszugehörigkeit gilt 2011 •Erneuter Aufhebungsvertrag 2014, aufgrund erneuten Wechsels innerhalb der Arbeitgebergruppe, gleiche Urlaubsübernahme und keine Ansprüche-Formulierung. ... D.h. es gibt ja den §622 der Kündigungsfristen regelt.