von Rechtsanwalt Raphael Fork
Der AN erwägt nun selbst zu kündigen oder sich kündigen zu lassen (erst bis Mitte des Jahres möglich oder zum Ende, da der Vertrag nur bis dahin befristet ist.) Eigenkündigung Vorteil: - qualifiziertes abschließendes Arbeitszeugnis endet mit der Klausel :"verlässt aus eigenem Wunsch" - AN steht evtl. früher für den Arbeitsmarkt zur Verfügung Nachteil: -Arbeitslosengeldsperre, wenn trotz Attest vom Arzt das Mobbing nicht bewiesen werden kann, obwohl eine Weiterführung derTätigkeit unzumutbar ist Kündigung durch Arbeitgeber: AN kann krankheitsbedingt ordentlich gekündigt werden, wenn es sich um einen „Kleinbetrieb handelt" Vorteil: -Keine Arbeitslosengeldsperre -Abfindung im öffentlichen Dienst möglich? Nachteil: -In seinem Arbeitszeugnis würde drinstehen, daß er gekündigt wurde.