von Rechtsanwalt Wolfram Geyer
guten tag, -----grundlegende infos----- ---------------------------- seit mitte dezember 06 arbeite ich bei einem dienstleistungsunternehmen. dort bin ich unbefristet angestellt und habe probezeit bis ende februar. meine person wird einem kunden via werkvertrag überlassen, dh. ich bin ein externer mitarbeiter des kunden meines arbeitgebers. nun habe ich die möglichkeit auf einen tätigkeit, die mir besser liegt und gefällt, sowie bessere bedingungen mit sich bringt. AG=arbeitgeber, direkt angestellt AG2=kunde meines AG, hier arbeite ich (werkvertrag, personenüberlassung) ich habe keinerlei lehrgänge oder ähnliches während der arbeitszeit in anspruch genommen, dh. dem AG sind keine kosten entstanden ----------die fragen-------- ---------------------------- 1. wenn ich innerhalb der probezeit (2 wochen frist) kündige, hat der AG ansprüche, die er geltend machen kann, weil ich kündige. der AG hat einen Vertrag mit AG2, muss wohl für ersatz sorgen, - das wird wohl kaum klappen, da kein ersatz zu finden ist. ich kündige ordentlich innerhalb der probezeit. habe jedoch trotzdem etwas bedenken, daß er irgendetwas geltend machen will/kann. im vertrag ist nichts spezielles geregelt, außer weihnachtsgeldrückzahlung (freiwillige zahlung), die ich jedoch nicht erhalten habe. 2. da ich noch in der einlernphase bin und die letzten wochen kaum etwas zu tun war (sehr merkwürdig!)