Nun habe ich erst wenige Tage vor dem geplanten Wiedereinstieg zu meiner Verwunderung einen neuen Arbeitsvertrag zugeschickt bekommen (und nicht wie gesetzlich vorgeschrieben mind. 1 Monat vor Wiedereinstieg eine Entscheidung der Annahme oder Ablehnung), der den alten Vertrag ablösen soll und auch die auf 2 Jahre befristete, auf 75% reduzierte Arbeitszeit enthält. ... Ich habe erfahren, dass der AG bei allen anderen Anträgen der letzten 2 Jahre für eine Teilzeitarbeit ebenso diesen MA einen neuen Arbeitsvertrag zuschickte, und auch viele zähneknirschend unterschrieben haben, da sie die Kosten für einen RA und den Rechtsstreit scheuten. Nun habe ich folgende Laienrechtsmeinung: 1.) da der AG nicht die gesetzliche Frist von 1 Monat zum Wiedereinstieg eingehalten hat, mich über seine Entscheidung zu informieren, ist mein Antrag per Gesetz (TzBfG) automatisch mit 2-jähriger Befristung auf 75% der vollen Arbeitszeit durch 2.) nach der 2-jährigen Befristung auf 75% werde ich automatisch wieder zu 100% voll arbeiten können zu den alten Bedingungen, ohne dass ein neuer Arbeitsvertrag notwendig ist 3.) ich brauche den jetzt mir vorliegenden, neuen Arbeitsvertrag mit schlechteren Bedingungen nicht unterschreiben, da Punkt 1 gilt 4.) es gelten nach wie vor alle anderen Klauseln des alten Vertrages mit Ausnahme der befristeten, geänderten Arbeitszeit 5.) ich brauche keine Klage vor dem Arbeitsgericht zu erheben, um meine Ansprüche durchzusetzen 6.) ich brauche auch keine anderen Handlungen akzeptieren oder vornehmen, die eine Änderung meines alten Arbeitsvertrages bedeuten würden (mit Ausnahme der 2-jährigen Befristung auf 75% Teilzeit).