28.6.2009
von Rechtsanwalt Gerhard Raab
Laut Mutterschutzgesetz soll man seinen Arbeitgeber informieren, sobald man von der Schwangerschaft weiß. ... Kann der Arbeitgeber die Arbeitsverträge vor dessen Beginn wieder aufheben, wenn er von der Schwangerschaft erfährt? ... Mache ich mich gegebenenfalls schadensersatzpflichtig, wenn ich den Arbeitgeber erst nach Abschluss der Verträge, aber vor Beginn der Tätigkeit informiere?