von Rechtsanwältin Gabriele Lausch
Hallo, folgende Frage, mein Arbeitverhältnis endete zum 31.10.2010, bis zum Ende war ich arbeitsunfähig krank geschrieben. Laut Arbeitsvertrag stehen mir 20 Tage gesetzlichen Urlaub und 5 Tage Sonderurlaub zu mit dem Ansprüche auf bezahlte Freistellung aus besonderen Anlässen abschließend abgegolten werden sollten. Nachdem trotz mehrfacher telefonischer Anfragen der Arbeitgeber sich nicht zum Resturlaub äußerte, habe ich selbst nachgerechnet.