8.7.2015
von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Als ich heute meinen Urlaubsantrag für den Resturlaub (12 Tage) abgesendet habe, bekam ich die Antwort, dass der Urlaub mit den 18 Tagen bereits abgegolten sei. ... Dort steht wort wörtlich: "Der kalenderjährlich zu gewährende Urlaub beträgt 30 Arbeitstage.Im Kalenderjahr des Beginns und des Endes des Arbeitsverhältnisses wird für jeden Monat, in dem das AV mindestens 15 Kalendertage bestandet hat, 1/12 des Jahresurlaubes gewährt." Ich bräuchte jetzt mal einen Rat zur Rechtslage und auch ob mir der volle Urlaub (30 Tage) oder nur der gesetzliche Mindesturlaub zusteht...