von Rechtsanwalt Ralf Morwinsky
Laut meiner Berechnung stünden mir für das Jahr 2010 noch 9,5 Tage Resturlaub zu,mein Derzeitiger AG sagt aber ich hätte keinen Anspruch auf Resturlaub. ... Allerdings sagt mein AG jetzt,den Betriebsurlaub könne man nicht mit Resturlaub verrechnen,er würde immer nur vom neuen Urlaub abgezogen werden,deshalb sei mein ganzer Urlaub jetzt verfallen. Was ich nicht verstehe denn das Formular das ich immer einreichen mußte sieht folgender maßen aus. zuerst schreibe ich von wann bis wann ich Urlaub haben möchte und wieviel Tage dies insgesamt sind . unten steht dann Resturlaub (z.B.)2009XXXTage plus Urlaubsanspruch (z.B.)2010xxx Tage = xxxTage minus eingereichte Tage ist gleich XXX Tage für mich bedeutet das,dass die Tage zusammengezählt werden,also ich damit meinen Resturlaub miteinbeziehe.