17.1.2009
von Rechtsanwalt Wolfram Geyer
sehr geehrte damen und herren, am 29.09.2008 meldetet mein damaliger arbeitgeber insolvenz an. ich habe noch 28 tage urlaub und offene positinen aus reisekosten inhöhe von 2000euro. da ich eine variable vergütung durch erträge aus umsätzen erhielt und meine fixvergütung nur 1800euro brutto ausmachte und alle geschäfte und somit auch umsätze zum 29.09 eingestellt wurden reichte ich eine fristlose kündigung zum 30.09.2008 ein um einen neuen job zu beginnen welcher mein wettbewerbsrecht in meinem bestehenden vertrag mit dem insolventen unternehmen gebrochen hätte. bis dato habe ich innerhalb von 3 jahren niemals mehr als 10 tage am stück urlaub nehmen können, da immer etwas extrem wichtiges für die firma dazwischen kam. im jahre 2005 nahm ich 22 tage urlaub mit ins jahr 2006 welche laut vertrag im märz 2006 verfielen. im 2006 nahm ich 15 tage mit ins jahr 2007 welche laut vertrag im märz 2008 verfielen. nun frage ich mich fehle summe ich in die unterlagen welche ich dem insolvenzverwalter bis zum 27.01 übergeben muß um meine forderungen gelten zu machen eintragen soll. mein schnittverdienst betrug 2200euro netto. also im schnitt 400euro brutto monatlich. gibt es hier einen richtwert welchen ich inkl. zinsen und nicht genommenem urlaub einbringen kann. in anderen ausführungen konnte ich lesen, dass mein arbeitgeber dazu verpflichtet war mir 14tage urlaub im jahr am stück zur verfügung zu stellen. welches recht tritt ein, wenn dies nicht umgesetzt wurde?