31.7.2007
von Rechtsanwältin Karin Plewe
Betreff: Berechnung Stunden bei Urlaub, Abordnung, Krankheit Ich bin Angestellter im öffentl. ... Laut Dienstplan besteht eine regelmäßige wöchentliche Dienstzeit v. 41 Std. (8,2 Std. pro Tag) Also leiste ich pro Tag eine Mehrarbeit v. 0,5 Std da für die Beamten eine 41 Std Woche gilt und der Dienstplan dahingehend ausgelegt ist Meine Frage ist, ob bei Urlaub, Abordnung,Krankheit die normalerweise an diesem Tag geleisteten Stunden (8,2) laut Dienstplan meinem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden müssten? Zur Zeit werden mir für Urlaub ,Abordnung, 7,7 Std. gutgeschrieben.