von Rechtsanwalt Klaus Wille
ich habe,da ich zum 01.09.06 eine neue stelle antreten möchte mit meinem chef am 11.08.06 einen aufhebungsvertrag zum 31.08.06 abgeschlossen.ich bin seit jan. 2000 mitarbeiter der firma.mein chef errechnete mir einen urlaubsanspruch von 20 tagen für 2006,15 tage hatte ich bereits.blieben laut seiner rechnung 5 tage resturlaub.im arbeitsvertrag sind aber 30 tage vereinbart.da die aufhebung des vertrages zum 31.08.06 ist,stehen mir meiner meinung nach aber die vollen 30 tage zu.im aufhebungsvertrag wird nicht auf urlaubsansprüche eingegangen.lediglich eine ausgleichsklausel ist vorhanden,diese lautet: die firma und der mitarbeiter sind sich darüber einig,dass mit der erfüllung der vorstehenden vereinbarung keine ansprüche aus dem arbeitsverhältnis mehr gegeneinander bestehen und dass von keiner seite einwendungen oder klage gegen den aufhebungsvertrag erhoben werden kann. in der vorstehenden vereinbarung wird nur über die beendigung des arbeitsverhältnisses und das ausstellen eines zeugnisses geschrieben. nun meine frage: stehen mir die vollen 30tage zu ?