von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Mal angenommen ein Arbeitnehmer nimmt im April seinen kompletten Jahresurlaub und kündigt dann, nachdem der Urlaub genehmigt und auch angetreten wurde. Ist der Arbeitgeber berechtigt, das Urlaubsentgelt nur anteilig auszuzahlen, mit der Begründung dass durch die Kündigung ja nur Anspruch auf ca. ein Drittel des Jahresurlaubs bestehen würde? Ich sollte vielleicht noch erwähnen, dass es in der Firma üblich ist, das Urlaubsentgelt nicht vor Antritt des Urlaubs, sondern mit der normalen Monatsabrechnung auszuzahlen, dies ist allerdings weder durch einen Arbeitsvertrag (dieser besteht nur mündlich) noch durch einen Tarifvertrag geregelt.