4.2.2019
von Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
Er sagte weiter das mir dann nur der gesetzliche Anspruch zusteht. ... Dies gilt auch für Fälle, in denen der Arbeitnehmer den zusätzlichen vertraglichen Urlaub aufgrund von Krankheit nicht in Anspruch nehmen kann. ... Im BO-Passus geht es um die Kürzung des zusätzlichen Urlaubs: Wird der zusätzliche vertragliche Urlaub nicht nach Maßgabe der vorstehenden Sätze auf das Folgejahr übertragen, dann verfällt er mit Ablauf des 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres Wir übertragen den Urlaub durchaus in das Folgejahr, allerdings nur den gesetzlichen Mindestanspruch, das sind bei einer in deinem Fall geltenden 5-Tage-Woche 20 Tage Meine Frage ist nun ob die Betriebsordnung rechtens ist und ob ichs doch Anspruch auf die 10 Tage Resturlaub habe und wie ich dies meinem Arbeitgeber plausibel machen kann.