19.3.2008
von Rechtsanwalt Thomas Bohle
Nun meine Fragen dazu: Wenn ich 8 Stunden Schichten wünsche, werden Diese als volle Arbeitszeit gerechnet? ... Die wichtigsten Änderungen im ArbZG sind u.a. ● § 3 Im Grundsatz gilt der 8-Stunden-Tag. ● § 5 Abs. 3 Bereitschaftsdienst und Arbeitsbereitschaft sind, auch ohne aktive Inanspruchnahme, keine Ruhezeiten, sondern Arbeitszeit. ● § 7 Abs. 1 Nr. 1a Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt bis zu 10 Stunden (vgl. § 3 ArbZG). ● § 7 Abs. 1 Nr. 4 Eine Verlängerung der Arbeitszeit über 10 Stunden je Werktag hinaus ist dann möglich, wenn dies durch einen Tarifvertrag vereinbart worden ist. ... Nur bei Vorlage einer freiwilligen schriftlichen Zustimmung des einzelnen Arbeitnehmers ist eine Überschreitung der 48 Stunden/wöchentlich möglich. ● § 7 Abs. 9 Bei der Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit über 12 Stunden hinaus muss im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung der Arbeitszeit eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden gewährt werden. ● § 15 Hier wird die Möglichkeit der Abweichung durch eine behördliche Genehmigung auf maximal 12 Stunden eingeräumt. ● § 15 Abs. 4 Es besteht eine Ausgleichspflicht auf 48 Stunden WAZ innerhalb von 6 Monaten bzw. 24 Kalenderwochen. ● § 16 Abs. 1 Es besteht die Verpflichtung des Arbeitgebers zum Führen eines Verzeichnisses der Arbeitnehmer, die in eine Verlängerung ohne Zeitausgleich eingewilligt haben" Vielen Dank.