15.5.2007
von Rechtsanwalt Stefan Steininger
Am 14.5.07, nach Übergabe der Kündigung, wurde bei mir eine Schwangerschaft festgestellt (12.Schwangerschaftswoche). Da ich der Firma die Schwangerschaft noch nicht meitteilen konnte(vor Aushändigung der Kündigung), wollte ich fragen, ob auch für mich das Mutterschutzgesetz wirksam ist, und die Kündigung zurückgezogen werden muss. Da für mich die Möglichkeit besteht, dass ich innerhalb von 2 oder 3 Wochen wieder eingestellt werden kann, habe ich bisher die Schwangerschaft auch noch nicht mitgeteilt.