23.12.2008
von Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
(ZA Firma als Art Vermittler) Die wichtigsten Eckpunkte des Arbeitsvertrages mit der ZA Firma: - unbefristete Beschäftigung, 6 Mon Probezeit - Paragraf 2.1. : als Angestellter im Berufsfeld Elektrotechnik tätig - Rechte der Parteien bestimmen sich nach Tarifverträgen zwischen DGB und iGZ - im Paragraf Vergütung wird formuliert: Gemäss der in 2.1. festgelegten Tätigkeitsbezeichnung wird der MA in die Entgeltgruppe 3 des Tarifvertrages eingruppiert. ... Es ergeben sich 2 Fragen: - Ist die Einstufung in die Entgeltgruppe 3 sowie die Zahlung von 11,54 EUR im Hinblick auf den Bezug auf den Tarifvertrag im AV rechtens? (Entgeltgruppe 8 entspricht 14,63 EUR) - Ist eine abweichende Bezahlung "Normalstunden" 11,54 EUR (passt zu keiner Gruppe) und "Urlaubsstunden" plötzlich nach Gruppe 3 (8,48 EUR) überhaupt möglich?