3.3.2009
von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Arbeitnehmer, männlich, befindet sich in Probezeit, Gehaltskürzung sowie eine Probezeitverlängerung lehnt der Arbeitnehmer ab, somit wird der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Probezeitkündigung unter Einbehaltung der vereinbarten Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende aussprechen. ... Besteht die Möglichkeit innerhalb der Probezeit und bevor die Kündung dem Arbeitnehmer rechtswirksam ausgesprochen / zugestellt worden ist Elternzeit zu beantragen? Wenn ja, verschiebt sich dann die Kündigung um die Anzahl der beantragten Elternzeitmonate?