von Rechtsanwalt Michael Kinder
Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Fall hat sich zugetragen: AN = Arbeitnehmer AG = Arbeitgeber Der Arbeitnehmer "AN" arbeitet seit dem 06.10.2017 in einem Betrieb mit mehr als 10 Mitarbeiter (kein Kleinbetrieb) Es ist im Arbeitsvertrag eine Probezeit von 6 Monate vereinbart. ... Arbeitsvertrag gilt während der Probezeit eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, darüber hinaus ist jedoch gesondert vereinbart, dass "Die Anwendung der verlängerten Kündigungsfristen und Kündigungstermine gemäß §622 Abs. 2 BGB für beide Parteien vereinbart wird" Der AN hätte morgen den letzten Tag seiner Probezeit gehabt und wurde heute vom AG gekündigt, dazu wurde der AN heute am 05.04.2018 ins Büro gerufen mit der Bitte die Kündigung zu unterschreiben. ... Zwei Wochen vor Ablauf der Probezeit führte der AN mit dem Personalleiter ein Telefongespräch mit der festen Zusage, den Stundenlohn auf eine konkrete Summe X nach Ablauf der Probezeit zu erhöhen.