Ganz bewußt haben sie auch geschrieben dies sei keine Kündigung, da auch sie wissen, dass sei mir keine Kündigung zusenden dürfen, wenn ich krank geschrieben bin. ... Nach dieser langen Vorrede, die aber notwendig war, um den Sachverhalt darzustellen, hier nun meine Frage: mein Anwalt sagte mir, da sich nach Prüfung herausgestellt hat, das es gute und auch wirklich bestehende Gründe für diese betriebsbedingte Kündigung gibt, die gesamte Vorgeschichte einschließlich des Mobbings, welches bis heute anhält und für welches es diverse schriftliche Bewesie gibt, vor Gericht kein Bedeutung habe, da dort einfach nur die betriebsbedingte Kündigung gelte. ... Dass diese langen Monate des Mobbings und des nun wirklich inzwischen unzumutbaren Zustandes überhaupt keine Handhabe vor Gericht haben soll, kann ich so nicht wirklich glauben.