von Rechtsanwalt Johannes Kromer
Arbeitsvertrag von 1993, in dem unter "sonstige Bestimmungen" ergänzt wurde, dass abweichend von § 4 (Thema Kündigung) die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen gilt. 2. ... Leider kenne ich die Inhalte des Manteltarifvertrages nicht, so dass mir die dort aufgeführten Kündigungsfristen auch nicht bekannt sind.