von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mann, seit 01.03.2004 im Betrieb, hat zum 31.08.2010 die Kündigung erhalten. Vertragsgrundlage ist der Mantel-, Lohn-, und sonstige Tarifverträge für das Güterverkehrsgewerbe NRW, demnach besteht ein Urlaubsanspruch von 27 UT + 1 UT nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit. ... Der AG sagt nun, das er nur einen Urlaubsanspruch von 20UT (BuG)hätte und hier ist auch noch strittig ob Gesamtjahresurlaub oder zu 8/12.