8.2.2008
von Rechtsanwalt Guido Matthes
Vor meiner Kündigung habe ich mehrere, auch öffentliche, Versuche gemacht, diesen Urlaub aufgrund einer Betriebsintern kurzfristig abgesagten Fortbildungsveranstaltung ´zurückzugeben´, da ich den Urlaub zu diesem Zeitpunkt ´nicht brauchen konnte´ und so viel meines Jahresurlaubs dadurch ´vergeudet´ worden wäre, allerdings ohne Erfolg. ... Ich habe gelesen, dass schon genommener Urlaub nicht ´zurückgezahlt´ oder ähnliches werden muss. Wie verhält sich dies mit meinem genehmigten, allergings ´zuvielen´ vor meinem letzten Arbeitstag noch zu nehmenden Urlaub?