von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte Damen und Herren, - Einem Bekannten wurde innerhalb der Probezeit gekündigt. - Die in der Kündigung angegebene Kündigungsfrist lautet "bis zum 31.03.2014, hilfsweise zum nächstzulässigen Zeitpunkt". - Laut Arbeitsvertrag beträgt die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit 2 Wochen. Frage: Kann mein Bekannter, trotz der erfolgten Kündigung mit der verlängerten Frist, seinerseits kündigen und das Unternehmen bereits nach 2 Wochen verlassen? Kurz: Besteht das Recht, auf eine Kündigungsfrist von 2 Wochen, weiterhin?