von Rechtsanwältin Dr. Stefanie Kremer
Daraufhin erschien der besagte Mitarbeiter in unseren Geschäftsräumen und übergab einem meiner Büromitarbeiter eine fristgerechte Kündigung (4 Wochen zum Monatsende), aber weigerte sich gleichzeitig, bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter zu arbeiten. Eine fristlose Kündigung oder eine Aufhebungsvereinbarung, die das Arbeitsverhältnis sofort beendet hätte, lehnte der Mitarbeiter ab, da er Nachteile beim Arbeitslosengeld befürchtete, wenn es mit dem neuen Job nicht klappen sollte. ... Zwei Monate später dann erschien der Leiharbeitnehmer in unseren Geschäftsräumen und überreichte uns Duplikate von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die attestieren, dass der Mitarbeiter ab dem Tag der Kündigung bis zum Ende der Bschäftigung arbeitsunfähig erkrankt wäre.