11.6.2010
von Rechtsanwalt Gerhard Raab
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit April diesen Jahres in Elternzeit, habe nach dem Mutterschutz wieder einen Teilzeitvertrag in der selben Firma über 84,5 Stunden im Monat. Nun habe ich festgetsellt, dass ich aus familiären Gründen und auch weil es mir einfach zuviel ist, bei meinem Baby bis zum Ende der Elternzeit bleiben möchte.Zur Zeit bin ich wegen Burn out arbeitsunfähig geschrieben. Meine Frage ist, wie komme ich aus dem Teilzeitvertrag der nur bis Ende der Elternzeit besteht, muss ich diesen kündigen und wenn ja, mit welcher Frist?