von Rechtsanwalt Jan Wilking
Ist die Kündigungsfrist von 1 Monat laut §622 BGB rechtswirksam, oder muß die Kündigungsfrist 2 Monate betragen? Mir liegt ein Zeitungsausschnitt vor, aus dem hervorgeht, daß bei einer Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren die Kündigungsfrist 1 Monat, bis zu 5 Jahren 2 Monate beträgt. Müßte der Arbeitgeber nach dem Sozialplanprinzip, später eingestellte Mitarbeiter zuerst kündigen,handeln?