von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit dem 26.1.09 in Elternzeit, ab dem 27.1.10 werde ich im Rahmen der Elternzeit 30 Std arbeiten.Der Arbeitgeber hat mir ein Schreiben gesendet "Vereinbarung zum Arbeitsvertrag"darin sind die 30h und das Gehalt geregelt, abschließend steht der Satz"Wir behalten uns vor diese Vereinbarung jederzeit ohne Angaben von Gründen zu widerrufen."Ich möchte gern wissen ob das rechtlich in Ordnung ist oder ob der Arbeitgeber so was nicht hineinschreiben darf. ... Außerdem habe ich eine Frage zum Urlaub, in meinem eigentlichen Arbeitsvertrag arbeite ich 40h und habe 29 Tage Urlaub, ich habe gelesen das der Urlaub errechnet wird aus wievielen Monaten Elternzeit das Jahr besteht und dafür in jedem Monat ein zwölftel Urlaub abgezogen wird.