von Rechtsanwältin Ann Kathrin Traub
Nachfolgend noch zur Übersicht einige Eckdaten : Beschäftigungsbeginn: 14.10.14 in Vollzeit 40 h Woche Elternzeit: 06.02.2018 – 05.02.2020 Aufnahme Teilzeit während der Elternzeit: 01.03.2019 25 h Woche bis dato Kündigung erhalten am 31.10.19 zum 30.11.19 Arbeitgeber: Unter 10 MA Arbeitsvertrag: Vollzeit: Wurde nicht abgeschlossen – es gelten wohl die Regelungen des BGB Teilzeit während der Elternzeit: formlose Anfrage per Email, Zusage seitens AG ebenfalls kurz und bündig per Email, kein Zusatzvertrag HIER NUN DAS ANSCHREIBEN / IM ANSCHLUSS DAZU KOMMEN DANN DIE FRAGEN: Sehr geehrter Herr XXX, am 31.10. habe ich Ihre Kündigung zum 30.11.2019 erhalten. ... Erst dann ist eine Kündigung im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfrist wirksam. ... Erst nach Ablauf der Elternzeit ist es Ihnen seitens des Gesetzes gestattet, mir eine Kündigung auszusprechen.