26.10.2011
von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Sehr geehrte Damen und Herren, für mich stellt sich folgender Sachverhalt einer Kündigung meinerseits dar: Ich arbeite in der Zweigniederlassung einer japanischen Firma. ... In meinem Arbeitsvertrag heißt es u.a.: - Der Arbeitsvertrag gilt zwischen Firma xy Co.Ltd, Zweigniederlassung Europa, Adresse, und mir - Es gilt das Recht der BRD - Für Änderung und Ergänzung dieses Arbeitsvertrages bedarf es zur Rechtswirksamkeit einer Schriftform; die elektron. ... Gilt das Ausstellungsdatum der Kündigung oder das Empfangsdatum?