von Rechtsanwalt Thomas Bohle
Nach (und auch bereits vor) einer Kündigung, die ich Ende 2010 erhalten habe, sind etliche Dinge passiert( zwei weitere unberechtigte Kündigungen, üble Nachrede etc.) , wegen derer ich Schadenersatz von meinem Arbeitgeber fordern möchte. Die Höhe kann ich allerdings natürlich erst beziffern, wenn es ein Urteil über die Kündigungsschutzklage bzw. zwischenzeitlich die drei Kündigungsschutzklagen gibt. Reicht es aus, wenn ich meinem Arbeitgeber gegenüber schriftlich erkläre, dass ich Schadenersatz fordere (ohne die Höhe konkret zu benennen) und dies zur Einhaltung der dreimonatigen Ausschlussfrist bereits jetzt tue oder wie kann ich da vorgehen ?