von Rechtsanwalt Christian D. Franz
Ich: Kleinunternehmen mit weniger als 5 Beschäftigten Arbeitsvertrag sieht vor : 2 wöchige Kündigungsfrist im Rahmen der Probezeit (Probezeit 6 Monate) - Kündigung zur Mitte oder zum Ende des Monats Arbeitnehmer: seit 5 Monaten beschäftigt, seit 10 Tagen krank geschrieben Kündigungsgrund: Üble Nachrede, weitererzählen von Geschäftsinterna (nicht nachweisbar, da keine der Zeugen zu offiziellen Aussagen bereit), schlechte Arbeitsleistung (nur schwer nachweisebar) Angegebener Kündigungsgrund auf Kündigung: keiner geplanter Übergabetermin für fristgerechte Kündigung: erster Tag der Genesung / erster Arbeitstag Mir ist die Problematik der krankheitsbedingten Kündigung während der Probezeit bewusst. ... Es ist davon auszugehen, dass sich der Mitarbeiter direkt nach Kündigung trotz Freistellung von der Arbeit erneut krankschreiben lässt. Muss ich befürchten, dass eine Kündigung am ersten Tag der erfolgte Genesung / am ersten Arbeitstag auch den Anschein einer krankheitsbedingten Kündigung erweckt?