14.6.2011
Sehr geehrte Damen und Herren, zum 31.01.2011 schied ich mit Abfindung aus meiner alten Firma aus (Vergleich, Vertrag wäre bis 31.5.2011 gelaufen ) Zum 1.2.2011 fing ich in einer neuen Firma an, in der ich sehr schleppend, fast gar keine Gehaltszahlungen erhalten habe. Ich möchte nun, dass mir die Firma innerhalb meiner Probezeit kündigt, damit ich Arbeitslosengeld beantragen kann. Nun meine Frage: Wenn mein jetziger Arbeitgeber die Sozialabgaben soweit entrichtet hat, steht mir dann Arbeitslosengeld zu und in welcher Höhe,und spielt die Abfindung vom Januar dabei noch eine Rolle ?