Im Vertrag wurde bewusst wie folgt formuliert: "(...) dass das Anstellungsverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Mitarbeiter aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse zur Vermeidung einer ansonsten unumgänglichen betriebsbedingten Kündigung unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist zum xx.xx.2008 enden wird. (…)" Eine Abfindung wurde nicht gezahlt, allerdings wurde ich unter Fortzahlung des Gehalts für die letzten beiden Monate bis zur vertragsgemäßen Beendigung des Arbeitsverhältnisses freigestellt. ... B 11a AL 47/05R, mitgeteilt, dass eine Sperrzeit von 12 Wochen verhängt wird, weil keine Abfindung von 0,25 bis 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr gezahlt wurde. ... Nun würde es so aussehen, dass ich weder ALG beziehe in den nächsten 12 Wochen noch durch die Zahlung einer Abfindung einen Ausgleich erhalten hätte.