von Rechtsanwalt Guido Matthes
Im Kündigungsschreiben bat ich höflichst meinen Arbeitgeber um Zusendung der Lohnsteuerkarte, des Arbeitszeugnisses und der Zahlung des mir noch zustehenden Lohnes. Mittlerweile haben wir schon den 16.4.2007 bisher kam weder ein Arbeitszeugnis, noch meine Lohnsteuerkarte noch die Zahlung der Vergütung vom 1.3.07 bis zum 15.4.07. ... Der Alltag wird durch den Zahlungsverzug ernorm erschwert und wir kommen in Zahlungsverzug bei anderen Dingen.